Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Hochzwei Veranstaltungstechnik
Inhaber: Aaron Thiel
Burbank Str. 6
53229 Bonn
§1 Geltungsbereich
1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Hochzwei Veranstaltungstechnik (nachfolgend „Vermieter“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) über die Vermietung von Veranstaltungstechnik sowie damit verbundene Dienstleistungen.
2. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§2 Vertragsschluss
1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung (auch per E-Mail) oder durch Durchführung der Leistung zustande.
§3 Leistungsumfang
1. Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot.
2. Zusatzleistungen (z. B. Mehrstunden, zusätzliches Material, weiteres Personal) werden gesondert berechnet.
§4 Mietzeit
1. Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt der Übergabe und endet mit der vereinbarten Rückgabe.
2. Angefangene Tage gelten als volle Miettage.
3. Bei verspäteter Rückgabe wird der vereinbarte Tagesmietpreis pro angefangenem Tag berechnet.
4. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
§5 Preise und Zahlung
1. Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.
2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
3. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
§6 Stornierung
1. Eine Stornierung bedarf der Schriftform.
2. Es gelten folgende Stornogebühren bezogen auf die vereinbarte Gesamtvergütung:
• bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25 %
• bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %
• bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 %
• danach: 100 %
3. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§7 Pflichten des Kunden
1. Die Mietgegenstände sind pfleglich zu behandeln.
2. Der Kunde stellt eine geeignete, ausreichend dimensionierte Stromversorgung bereit.
3. Der Kunde ist für erforderliche Genehmigungen selbst verantwortlich.
4. Sicherheitsvorschriften und gesetzliche Bestimmungen sind einzuhalten.
§8 Haftung des Kunden (insbesondere Dry Hire)
1. Der Kunde haftet während der Mietzeit für Verlust, Diebstahl und Beschädigung der Mietgegenstände.
2. Die Haftung erfolgt bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes (Neuwert).
3. Der Kunde ist verpflichtet, das Material angemessen zu versichern.
4. Bei unsachgemäßer Nutzung haftet der Kunde ebenfalls für daraus entstehende Schäden.
§9 Haftung des Vermieters
1. Der Vermieter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
3. Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
§10 Gewährleistung
1. Der Kunde hat die Mietgegenstände bei Übergabe zu prüfen.
2. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.
§11 Rückgabe
1. Die Rückgabe hat vollständig, funktionsfähig und im ordnungsgemäßen Zustand zu erfolgen.
2. Der Vermieter behält sich eine Prüfung nach Rückgabe vor.
3. Fehlende oder beschädigte Teile werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
§12 Witterung und Veranstaltungsrisiko
1. Der Kunde trägt das alleinige wirtschaftliche Risiko der Veranstaltung.
2. Witterungseinflüsse (z. B. Regen, Sturm, Hitze, Kälte), behördliche Auflagen, Ausfall von Künstlern oder geringe Besucherzahlen entbinden den Kunden nicht von der Zahlungspflicht.
3. Wird die Veranstaltung aus Gründen abgesagt oder abgebrochen, die nicht vom Vermieter zu vertreten sind, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen.
§13 Zusatzzeiten und Mehraufwand
1. Verlängert sich die Veranstaltung über die vereinbarte Dauer hinaus, werden zusätzliche Einsatzzeiten von Personal sowie zusätzlicher Materialeinsatz gesondert berechnet.
2. Maßgeblich ist der tatsächliche Abbau- bzw. Veranstaltungszeitpunkt.
§14 Stromversorgung
1. Der Kunde stellt eine fachgerechte Stromversorgung bereit.
2. Für Schäden durch Stromausfall, Spannungsschwankungen oder unsachgemäße Strombereitstellung haftet der Kunde.
§15 Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt (z. B. Unwetter, behördliche Anordnungen) ist der Vermieter für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht befreit.
§16 Gerichtsstand
1. Ist der Kunde Kaufmann oder handelt es sich um ein Geschäft zwischen Unternehmen (B2B), ist Gerichtsstand Bonn.
2. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen.
§17 Schlussbestimmungen
1. Es gilt deutsches Recht.
2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.